FAQ
Hier finden Sie Antworten zu verschiedenen Fragen über unsere Energiegemeinschaft.
Für weitere Fragen empfehlen wir die Homepage der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
Anmeldung erfolgt über das Online-Formular auf der Homepage eg-schönau-siebenhaus.at.
In Folge der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Das Team der Energiegemeinschaft bearbeitet Ihre Anmeldung und der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Im Falle eines positiven Beschlusses erhalten Sie eine E-Mail mit der Zusage und die Aufforderung zur sogenannten Datenfreigabe.
Wir bemühen uns alle Bewerbungen innerhalb von einer Woche zu bearbeiten. Bitte um Verständnis, dass die Bearbeitung in Ausnahmefällen etwas länger in Anspruch nehmen kann.
Die Datenfreigabe dient dazu, dass Sie Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft gegenüber dem Netzbetreiber bestätigen. Hierfür müssen Sie sich im Smart Meter Portal der Netz Niederösterreich registrieren und im Menüpunkt Datenfreigabe die Anfrage bestätigen.
Eine Anleitung entnehmen Sie folgendem Dokument der Wiener Netze.
Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung (Verbrauch, Speicherung oder Verkauf) von Energie. Innerhalb einer Energiegemeinschaft werden die Konditionen für den Stromaustausch selbst festgelegt. Die Grundlage für Energiegemeinschaften bilden das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG).
In Energiegemeinschaften können Mitglieder durch die gemeinsame Nutzung und Erzeugung von Energie ihre Energiekosten senken und sind weniger abhängig von großen Energieversorgern und schwankenden Marktpreisen. Energiegemeinschaften dürfen per Gesetz nicht gewinnorientiert wirtschaften. In einer lokalen und regionalen Energiegemeinschaft werden zu dem Netzkosten eingespart. Energiegemeinschaften fördern die Nutzung erneuerbarer Energien, was zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes beiträgt, und ermöglichen eine effizientere Energienutzung durch Vernetzung und Abstimmung der Energieerzeugung und -nutzung. Das Gemeinschaftsgefühl und das Bewusstsein für Energiefragen und Klimaschutz werden gestärkt.
In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt)
Hier wird unterschieden zwischen lokalen (innerhalb eines Trafos) und regionalen (innerhalb eines Umspannwerks) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.
Bürger:innenenergiegemeinschaft (BEG)
(innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)
Bei der Energiegemeinschaft Schönau-Siebenhaus handelt es sich um eine Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft. Im Gegensatz zu Bürger:innenenergiegemeinschaft erhalten wir Einsparungen bei den Netzgebühren.
Mitgliedschaft: 24 € pro Mitglied pro Jahr
Strombezug: 11 Cent/kWh (exkl. USt.)
Stromlieferung: 9 Cent/kWh (exkl. USt.)
Keine weiteren Kosten.
Es dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe an einer EEG teilnehmen, welche sich im Nahbereich der Energiegemeinschaft befinden. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden. Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.
An der Energiegemeinschaft Schönau-Siebenhaus können auf Grund der Netzstruktur Zählpunkte, welche am Umspannwerk Baden und Enzesfeld angeschlossen sind, teilnehmen. Dies betrifft Personen aus Gemeinden Schönau-Siebenhaus, Leobersdorf Enzesfeld, Lindabrunn, Hirtenbrunn, Bad Vöslau, Baden, Kottingbrunn, Teesdorf,…
Günselsdorf wird durch die Netz NÖ versorgt und kann nicht teilnehmen.
Möglicherweise befinden sich Hölles, Matzendorf oder Felixdorf ebenfalls im Nahbereich. Sind Sie an der Teilnahme interessiert übermitteln Sie uns Ihre Zählpunktnummer und wir überprüfen, ob die Teilnahme möglich ist.
Sie können dies auch selbst überprüfen unter: https://www.wienernetze.at/beauskunftungskennzahl-abfragen
Lauten die ersten sechs Stellen „0ENZ22“ oder „00BA22“ so ist die Teilnahme möglich.
Die Energiegemeinschaft Schönau-Siebenhaus ist ein Verein. In den Statuten sind der Zweck, die Rahmenbedingungen, Funktionsweise sowie Entscheidungsmechanismen des Vereins festgelegt. Alle Mitglieder haben in der Generalversammlung gleiches Stimmrecht. Der Vorstand ist berechtigt über die Mitgliederaufnahme und Tarife zu entscheiden.
Nein! – Alle bestehenden Stromverträge (Einspeise- oder Bezugsverträge) bleiben unverändert bestehen.
In Zeiten, zu denen die Energiegemeinschaft keinen Strom bezieht/liefert, liefere/beziehe ich wie gewohnt den Überschuss-/Reststrom über meine bestehenden Stromverträge.
Die Energiegemeinschaft bemüht sich um eine rasche Bearbeitung und Versendung der Rechnungen und Gutschriften. In der Regel erfolgt dies innerhalb von 8 Wochen.
Da die Datenübermittlung durch den Netzbetreiber fehlerhaft sein kann, kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Der ausstehende Betrag wird per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto eingezogen. Die Gutschrift auf das von dir angegebene Konto überwiesen.
Das Vertragsverhältnis wird befristet auf eine Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis bleibt nach Ablauf der Befristung bestehen und endet durch die ordentliche Kündigung eines Vereinbarungspartners unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen.

